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Eintragung in das Handelsregister als Aktiengesellschaft (AG)

  • Register und Kataster
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Basisinformationen

    Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, deren Offenlegung die Allgemeinheit besonders interessiert, vollständig und zuverlässig nachgewiesen werden. Es werden zwei Abteilungen geführt:

    • Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)
    • Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

    Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen in begrenztem Umfang geschützt ist.

    Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Grundsätzlich werden alle Eintragungen ihrem vollen Wortlaut nach veröffentlicht.

    Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen oder des vertretungsberechtigten Organs muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

    Eine Aktiengesellschaft wird im Handelsregister in die Abteilung B eingetragen. In der Abteilung B (HRB) werden sogenannte Kapitalgesellschaften eingetragen.

    Erforderliche Angaben:

    • Der Firmenname
    • Der Sitz der Gesellschaft
    • Inländische Geschäftsanschrift
    • Der Gegenstand des Unternehmens
    • Die Höhe des Grundkapitals
    • Der Tag der Feststellung der Satzung
    • Eine eventuelle Bestimmung über die Dauer der Gesellschaft
    • Eine eventuelle Bestimmung über das genehmigte Kapital
    • Die Personen der Vorstandsmitglieder und der Ausmaß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnisse

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Ablauf

    Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

    Weitere Hinweise

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin/dem Notar und der IHK.

    Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Durch den beauftragten Notar sind einzureichen:
      • öffentlich beglaubigte Anmeldung
      • beurkundete Satzung und die Urkunden, in denen die Satzung festgestellt worden ist und die Aktien von den Gründern übernommen worden sind
      • im Fall der §§ 26 und 27 die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind, und eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
      • Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats
      • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich, sowie der Vorsitzende und der Stellvertreter benannt werden
      • Gründungsbericht und die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Ersteintragung einer AG 450,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 150,00 EUR.
    Eintragung einer Zweigniederlassung 60,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 20,00 EUR.
    Prokura 60,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 20,00 EUR.
    Jeder weitere Prokurist pro Prokura 45,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 15,00 EUR.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.07.2026

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