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Eintragung in das Handelsregister als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

  • Register und Kataster
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

  • Basisinformationen

    Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, deren Offenlegung die Allgemeinheit besonders interessiert, vollständig und zuverlässig nachgewiesen werden. Es werden zwei Abteilungen geführt:

    • Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)
    • Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

    Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen in begrenztem Umfang geschützt ist.

    Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Grundsätzlich werden alle Eintragungen ihrem vollen Wortlaut nach veröffentlicht.

    Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift des Kaufmanns beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person oder des vertretungsberechtigten Organs muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Ablauf

    Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

  • Benötigte Unterlagen

    • Durch den beauftragten Notar sind einzureichen: 
      •  öffentlich beglaubigte Anmeldung
      • beurkundete Satzung und die Urkunden, in denen die Satzung festgestellt worden ist und die Aktien von den Gründern übernommen worden sind
      • im Fall der §§ 26 und 27 die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind, und eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
      • Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats
      • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich, sowie der Vorsitzende und der Stellvertreter benannt werden
      • Gründungsbericht und die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Ersteintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien 450,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 150,00 EUR.
    Eintragung einer Zweigniederlassung 180,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 60,00 EUR.
    Prokura 60,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 20,00 EUR.
    Jeder weitere Prokurist pro Prokura 45,00 EUR, zusätzlich Bereitstellung zum Abruf 15,00 EUR.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.07.2026

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