Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Gemeinsames Registerportal der Länder
Internetseite der IHK Bremen
Aktualisiert am 31.01.2025