Verfahren

Die Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene:r oder Spätaussiedler:in müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten.  

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:   

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Im Verfahren wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat einen Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat im Ausland eine Prüfung bestanden, die der Meisterprüfung gleichwertig ist.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.   

Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).   

Rechtsgrundlagen