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Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen Unternehmensstart und Gewerbezulassung Arbeit

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

  • Basisinformationen

    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

    • Ärztinnen und Ärzte
    • Personen in Gesundheitsfachberufen
    • Apothekerinnen und Apotheker

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

    Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
  • Ablauf

    Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
  • Benötigte Unterlagen

    • Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
      • Scan oder Foto
    • Nachweise über die Namensänderung
      • z.B. Heiratsurkunde (gegebenenfalls nötig)
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Ausstellung eHBA
      Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als nichtapprobierte/r Heilberufler/in bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis beantragen.

  • Gebühren / Kosten

    40,00 EUR Feste Verwaltungsgebühr
    Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    5 Jahre Aufbewahrungsfrist

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.08.2025

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