Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:
Ausstellung eHBA
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als nichtapprobierte/r Heilberufler/in bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis beantragen.
40,00 EUR Feste Verwaltungsgebühr
Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.
5 Jahre Aufbewahrungsfrist
2 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 04.08.2025