Verfahren

Die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler kann man digital über www.einmalzahlung200.de beantragen.

  • Sie richten sich ein BundID-Konto mit der eID-Funktion des Personalausweises, mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Ihrer Unionsbürgerkarte ein.
  • Alternativ richten Sie sich ein BundID-Konto als Basisregistrierung mit Nutzername/Passwort ein.
  • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und ggf. eine PIN.
  • Sie registrieren sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
  • Sie geben den von Ihrer Ausbildungsstätte übermittelten Zugangscode (und ggf. die PIN) in das Antragsformular ein.
  • Sie geben die weiteren erforderlichen Angaben an, insbesondere die IBAN Ihres Kontos, eines Gemeinschaftskontos oder eines Fremdkontos.
  • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und im jeweiligen Landesfachverfahren (voll-)automatisiert geprüft.
  • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.
  • Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Zuständige Stelle für den Hochschulbereich:

  • Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen (SWH), Abteilung Wissenschaft, Referat „Hochschulen und Hochschulpolitik“

Zuständige Stelle für Fachschulen und Berufsfachschulen (ohne Gesundheitsfachschulen)

  • Die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 22 „Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen“

Zuständige Stelle für den Bereich der Gesundheitsfachschulen

  • Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), Referat 40 „Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Berufe- und Sozialversicherungsrecht“

Zuständige Stelle für den Bereich der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und für den Bereich der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht

  • Der Senator für Finanzen (SF), Referat 30 „Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht“

Rechtsgrundlagen