Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

  • Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).
  • Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Den Antrag können Sie mit dem  Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ oder online über Elster stellen. Den Link zum Formular finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“. 

Rechtsgrundlagen