Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).
Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Der Antrag ist unter Verwendung des Formulars:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2022 mit Anlagen Kinder und Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten zu stellen.
Aktualisiert am 11.12.2024