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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen

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Ort: Ort: Bremen
Dienstleistung Verfahren Kosten und Fristen

Verfahren

Rechtsgrundlagen

  • § 56 Absatz 4 Satz 2 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.09.2025

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