Verfahren

Online

  • Über den Online-Dienst können Sie die Erklärung in digitaler Form vorlegen. Dadurch entfällt das Einreichen weiterer analoger Dokumente. Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
  • Zu Beginn haben Sie die Möglichkeit, die Bezeichnung der Unterlagen einzugeben. Es wird empfohlen, bei der Bezeichnung Straßenname und Hausnummer des Gebäudes anzugeben.
  • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrer Erklärung zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem archivfähigen Portable Document Format übermittelt werden. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist.
  • Nach Einreichen Ihrer Erklärung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Kommunikation zu Ihrer Erklärung mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen.

Schriftlich

  • Beauftragen Sie eine oder einen Sachkundige:n zur Erstellung einer Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des GEG.
  • Ziehen Sie eine oder einen Sachkundige:n oder Sachverständige:n zur Erstellung der Erfüllungserklärung hinzu.
  • Übersenden Sie die von dem oder der sachkundigen oder sachverständigen Person erstellte und unterzeichnete Erfüllungserklärung in elektronischer Form (PDF) an die zuständige Stelle.
  • Den Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare" - "Erfüllungserklärung für Neubauten". 
  • Alternativ können Sie die erstellte und unterzeichnete Erfüllungserklärung in einem Digitalen-Bauantragsverfahren auf der entsprechenden Seite hochladen.

Rechtsgrundlagen