Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie den zugelassenen Abschlussbetriebsplan abändern oder ergänzen, müssen Sie bei der Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Abschlussbetriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung.
Wenn Sie die im Betriebsplan beschriebenen Maßnahmen ergänzen oder abändern wollen, müssen Sie dies beantragen. In dem Antrag nehmen Sie Bezug auf den ursprünglichen Antrag und führen aus, was Sie ergänzen oder abändern wollen. In Abhängigkeit von der Bedeutung der Abänderung oder Ergänzung bedarf es gegebenenfalls umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf:
Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Diese Ergänzung oder Abänderung des Abschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden.
Alle Auswirkungen, die sich durch Ergänzung oder Abänderung ergeben, sind zu beschreiben, wie zum Beispiel:
Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten oder ergänzten Abschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Nachweise sind zu erbringen, wenn Sie diese nicht schon im Abschlussbetriebsplan erbracht haben:
Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
Sie müssen nur die Abänderungen oder Ergänzungen mit ihren Folgen beschreiben.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres geänderten Abschlussbetriebsplans erhalten haben.
2 Wochen bis 6 Monate Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Maßnahmen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Wochen bis mehreren Monaten rechnen.
Aktualisiert am 24.02.2026