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Ergänzung oder Änderung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen

Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie den zugelassenen Abschlussbetriebsplan abändern oder ergänzen, müssen Sie bei der Bergbehörde eine Zulassung beantragen.

  • Basisinformationen

    Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Abschlussbetriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung.

    Wenn Sie die im Betriebsplan beschriebenen Maßnahmen ergänzen oder abändern wollen, müssen Sie dies beantragen. In dem Antrag nehmen Sie Bezug auf den ursprünglichen Antrag und führen aus, was Sie ergänzen oder abändern wollen. In Abhängigkeit von der Bedeutung der Abänderung oder Ergänzung bedarf es gegebenenfalls umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf:

    • Lage und Ausdehnung,
    • technische Umsetzung,
    • zeitliche Planung,
    • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
    • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt
    • Betriebs- und Arbeitssicherheit.

    Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Diese Ergänzung oder Abänderung des Abschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden.

    Alle Auswirkungen, die sich durch Ergänzung oder Abänderung ergeben, sind zu beschreiben, wie zum Beispiel:

    • Genaue Darstellung des Umfangs (welche Flächen sind betroffen und welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden)
    • Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen,
    • Dauer der Maßnahmen,
    • Weitere Angaben zu:
      • Schutz Beschäftigter und Dritter auch nach Einstellung des Betriebs
      • Beeinträchtigung schützenswerter Bodenschätze
      • Schutz der Oberfläche
      • Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
      • Wiedernutzbarmachung der Betriebsfläche incl. Beseitigung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen oder über deren anderweitigen Verwendung
      • Maßnahmen, damit ein anderer Betrieb durch die Stilllegung nicht gefährdet wird
      • Verhinderung von gemeinschädlichen Einwirkungen
    • gegebenenfalls Betriebschronik

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten oder ergänzten Abschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Nachweise sind zu erbringen, wenn Sie diese nicht schon im Abschlussbetriebsplan erbracht haben:

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten zu verhindern – auch dann, wenn Sie Ihre Arbeiten eingestellt haben.
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
    • Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen sicherstellen, dass:
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
      • die Einstellung des Betriebes keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und
      • bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer: die Beseitigung der betrieblichen Einrichtungen bis zum Meeresgrund sichergestellt werden.
    • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.
  • Ablauf

    Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. 

    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Beantragung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. 

    Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Sie müssen Ihre Ergänzung oder Abänderung zum Abschlussbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte: 

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Die Bergbehörde entscheidet zwar allein über die Zulassung, führt aber in der Regel eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch: Enthält Ihr Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan Maßnahmen, die den Aufgabenbereich anderer Behörden oder der Gemeinden als Planungsträger berühren, wird die Bergbehörde diese in das Zulassungsverfahren einbeziehen, insbesondere da Ihr Betrieb nach der Beendigung der Bergaufsicht in ein anderes Rechtregime übergeht.
    • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
    • Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und deren Umsetzung und Beachtung von der Bergbehörde geprüft werden.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall zusätzlich erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären.

      Sie müssen nur die Abänderungen oder Ergänzungen mit ihren Folgen beschreiben.

      Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:

      • Genaue Darstellung des Umfangs (welche Flächen sind betroffen und welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden)
      • Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen,
      • Dauer der Maßnahmen,
      • Falls erforderlich weitere Angaben zu:
        • Schutz Beschäftigter und Dritter auch nach Einstellung des Betriebs
        • Beeinträchtigung schützenswerter Bodenschätze
        • Schutz der Oberfläche
        • Ordnungsgemäße Abfallentsorgung
        • Wiedernutzbarmachung der Betriebsfläche incl. Beseitigung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen oder über deren anderweitigen Verwendung
        • Maßnahmen, damit ein anderer Betrieb durch die Stilllegung nicht gefährdet wird
        • Verhinderung von gemeinschädlichen Einwirkungen
      • gegebenenfalls Betriebschronik
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres geänderten Abschlussbetriebsplans erhalten haben.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 6 Monate Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Maßnahmen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Wochen bis mehreren Monaten rechnen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 24.02.2026

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