Wenn Sie einen bestehenden Rahmenbetriebsplan ohne UVP-Pflicht ergänzen oder ändern wollen, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Wollen Sie einen Rahmenbetriebsplan ergänzen oder ändern, müssen Sie das vor Beginn Ihrer Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Für die Ergänzung oder Änderung eines Rahmenbetriebsplans geben Sie an, welche Teile des Rahmenbetriebsplans abgeändert werden sollen und/oder welche zusätzlichen Maßnahmen und Tätigkeiten Sie im Rahmen dieses Rahmenbetriebsplanes durchführen wollen. Je nach Umfang der geplanten Änderung und oder Ergänzung richten sich die Angaben, die Sie zu tätigen haben.
Je nachdem, welche Aspekte Ihres Rahmenbetriebsplans geändert werden sollen, kann es sein, dass Sie für die Zulassung dieser Änderungen oder Ergänzungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und/oder ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen.
Sie können sich mit Ihrer zuständigen Behörde über den Umfang und Inhalt abstimmen.
Damit Sie die Zulassung für Ihren Änderung oder Ergänzung des Rahmenbetriebsplans bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie können die Zulassung für Ihren ergänzten oder geänderten Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
172,50 EUR bis 1.725,00 EUR
10 Jahre bis 50 Jahre Geltungsdauer:
Die Verlängerung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die Gültigkeit einer Verlängerung beträgt in der Regel 30 Jahre.
Der Antrag muss rechtzeitig vor der geplanten Realisierung gestellt werden.
1 Monat bis 3 Monate
Aktualisiert am 19.05.2026