zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Ergänzung oder Änderung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen

Ergänzung oder Änderung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen

  • Bauen und Immobilien

Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat und Sie diesen abändern oder ergänzen wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.

  • Basisinformationen

    Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.

    Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.

    Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.

    Ein Betriebsplan umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise:

    • Lage und Ausdehnung,
    • technische Umsetzung,
    • zeitliche Planung,
    • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
    • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt
    • Betriebs- und Arbeitssicherheit.

    Für die Ergänzung oder Änderung eines Sonderbetriebsplanes geben Sie an, welche Teile des Sonderbetriebsplans abgeändert werden sollen und/oder welche zusätzlichen Maßnahmen und Tätigkeiten Sie im Rahmen dieses Sonderbetriebsplanes durchführen wollen. Je nach Umfang der geplanten Änderung und oder Ergänzung richten sich die Angaben, die Sie zu tätigen haben. Sie können sich mit ihrer zuständigen Behörde über den Umfang und Inhalt abstimmen.

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Zulassung für Ihre Ergänzung und/oder Änderung des Sonderbetriebsplans bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Sonderbetriebsplanes geprüft wurden:

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise die Rechte über bergeigene Bodenschätze besitzen.
    • Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern.
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden. Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen Vorsorge treffen, dass
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
      • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
    • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.
  • Ablauf

    Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantrage

    Zulassung für Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Beantragung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder
      • ein Unternehmenskonto
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch 

    Zulassung für Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen: 

    • Sie müssen Ihren (geänderten) Sonderbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein. 

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Beantragung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Enthält Ihr Sonderbetriebsplan Maßnahmen, die den Aufgabenbereich anderer Behörden oder der Gemeinden als Planungsträger berühren, wird die Bergbehörde sie in das Zulassungsverfahren einbeziehen.
    • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Bergbehörde.

      Je nach Umfang der Änderung und/oder Ergänzung können folgende Angaben erforderlich sein:

      • gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis
      • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur:
        • geologische Gutachten
        • hydrogeologische Gutachten
        • naturschutzfachliche Beiträge
        • technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
        • Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
        • Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
        • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
      • Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
      • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
      • Maßnahmen zum Immissionsschutz
      • Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro- und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen

      Alle bereits im vorhandenen Sonderbetriebsplan gemachten Angaben brauchen Sie nicht noch einmal aufzuführen.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie dürfen mit Ihren im Sonderbetriebsplan beschriebenen Ergänzungen und/oder Änderungen erst dann beginnen, wenn Sie die Zulassung für die Ergänzungen und/oder Änderungen Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    7 Tage bis 6 Monate Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Änderungen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Tagen bis mehreren Monaten rechnen.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 24.02.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm