Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat und Sie diesen abändern oder ergänzen wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.
Ein Betriebsplan umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise:
Für die Ergänzung oder Änderung eines Sonderbetriebsplanes geben Sie an, welche Teile des Sonderbetriebsplans abgeändert werden sollen und/oder welche zusätzlichen Maßnahmen und Tätigkeiten Sie im Rahmen dieses Sonderbetriebsplanes durchführen wollen. Je nach Umfang der geplanten Änderung und oder Ergänzung richten sich die Angaben, die Sie zu tätigen haben. Sie können sich mit ihrer zuständigen Behörde über den Umfang und Inhalt abstimmen.
Damit Sie die Zulassung für Ihre Ergänzung und/oder Änderung des Sonderbetriebsplans bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Sonderbetriebsplanes geprüft wurden:
Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantrage
Zulassung für Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung für Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
Je nach Umfang der Änderung und/oder Ergänzung können folgende Angaben erforderlich sein:
Alle bereits im vorhandenen Sonderbetriebsplan gemachten Angaben brauchen Sie nicht noch einmal aufzuführen.
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden.
Sie dürfen mit Ihren im Sonderbetriebsplan beschriebenen Ergänzungen und/oder Änderungen erst dann beginnen, wenn Sie die Zulassung für die Ergänzungen und/oder Änderungen Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben.
7 Tage bis 6 Monate Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Änderungen. Als Orientierung können Sie mit Bearbeitungszeiten von wenigen Tagen bis mehreren Monaten rechnen.
Aktualisiert am 24.02.2026