Welche Fristen sind zu beachten?

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats (nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes) an gezahlt, wenn bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle gestellt wurde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Über den Weiterleistungsantrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine