Sie müssen keine Fristen einhalten.
6 Wochen
Sie müssen Gebühren bezahlen, wenn der Erlass oder die Erstattung davon abhängig ist, dass Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben oder verwendete Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Die Gebühr beträgt für jeden vollen Steuerzeichenbogen oder die entsprechende Anzahl gleicher Steuerzeichen und für jede Teilmenge eines Bogens:
- EUR 0,15, wenn Steuerzeichen zurückgegeben werden,
- EUR 0,30, wenn Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Verwendung von Steuerzeichen bei Tabakwaren auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 23.07.2025