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Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.

    Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.

    Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

    Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht

    Voraussetzungen

    • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
    • Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene.
  • Ablauf

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Benötigte Unterlagen

    • Einzelfirma (natürliche Person):
      • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
      • Betriebskonzept
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
      • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
      • Kopie des Gesellschaftsvertrages
      • Betriebskonzept
      • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 12.05.2026

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