Wenn Sie Flugkörper steigen lassen wollen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen. Eine Erlaubnis kann zum Beispiel für Feuerwerkskörper, Ballone, Drachen, Scheinwerfer und Laser notwendig sein.
Eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beziehungsweise eine Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie für folgende Flugkörper bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen:
Unbemannte Freiballone beziehungsweise Wetterballone
Wenn Sie einen unbemannten Freiballon beziehungsweise Wetterballon steigen lassen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums.
Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte
Ob Sie für den Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten eine Erlaubnis benötigen, ist vom Standort, der Ausrichtung und der Lichtstärke Ihres Geräts abhängig. Die Genehmigung Ihres Antrags hängt davon ab, ob Ihr Scheinwerfer oder Laser Pilotinnen und Piloten während des Flugs blenden könnten.
Wenn Sie Ihre Laser und Scheinwerfer ausschließlich in Innenäumen einsetzen oder wenn diese flach zum Boden ausgerichtet sind und somit nicht in den Luftraum strahlen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Nutzung.
Ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb
Wenn Sie ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb, wie zum Beispiel Modellraketen, nutzen möchten, benötigen Sie immer eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums.
Drachen und Schirmdrachen
Wenn Sie einen Drachen oder Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge steigen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Feuerwerkskörper
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Feuerwerkskörper aufsteigen lassen möchten:
Steigt Ihr Feuerwerk mehr als 300 Meter in die Luft, müssen Sie unabhängig von der Kategorie Ihres Feuerwerkskörpers eine Erlaubnis beantragen.
Flugkörper in der Nähe von Flugplätzen
In einer Entfernung von weniger als 1500 Metern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Flugkörper grundsätzlich verboten:
Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahme bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Erlaubnis für Luftraumnutzung können Sie schriftlich per E-Mail oder per Post beantragen. Senden Sie dafür den Antrag und die geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen Sie grundsätzlich keine Himmelslaternen steigen lassen.
30,00 EUR bis 500,00 EUR
Es gibt keine Fristen.
1 Woche bis 2 Wochen
Aktualisiert am 18.03.2026