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Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
    Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:

    • Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
    • mit Wirbeltieren handeln,
    • einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
    • Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
    • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, 
    • Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.

    Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:

    • Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
    • Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden, 
    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation, 
    • Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen, 
    • Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
    • Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben, 
    • Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.

    Voraussetzungen

    Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.

  • Ablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag (formlos) auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben (per Post oder Mail) und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person
      • sowie gegebenenfalls der stellvertretend verantwortlichen Person
    • Nachweise über die Zuverlässigkeit der/des Betriebsinhabenden
      • durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Die Kosten sind variabel. Beachten Sie hierfür bitte das Gesundheitskostenverzeichnis unter "Weitere Informationen".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Monate Verlängerung um 2 Monate möglich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.01.2026

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