Die Erlaubnis muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden (Erlaubnisvorbehalt mit Tätigkeitsverbot).
Keine Angabe.
155,50 EUR bis 1.000,00 EUR Die Kostenhöhe ist variabel. Sie richtet sich nach dem Gesundheitskostenverzeichnis des Landes Bremen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zum Bereich Arbeitsschutz: Biostoffe
Aktualisiert am 23.07.2025