Welche Fristen sind zu beachten?

Die Erlaubnis muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden (Erlaubnisvorbehalt mit Tätigkeitsverbot).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

155,50 EUR bis 1.000,00 EUR Die Kostenhöhe ist variabel. Sie richtet sich nach dem Gesundheitskostenverzeichnis des Landes Bremen.