Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie dürfen vor Erteilung der Erlaubnis nicht mit dem Großhandel beginnen. Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 501.13 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist.