Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.

Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
  • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister o.Ä.

    Ist die Eigentümerin einer Immobilie eine juristische Person (GmbH, o.ä.), dann benötigen Sie für die Bauakteneinsicht - zusätzlich zur Vollmacht-  einen Auszug, z.B. aus dem Handelsregister, der die Vertretungsberechtigtigung ausweist

  • Gewerbeanmeldung
  • weitere Unterlagen

    Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.