zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln Anlagen, Waren und Stoffe Forschung und Entwicklung

In gewissen Fällen dürfen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Heilpraktiker:innen Arzneimittel erlaubnisfrei herstellen, d.h. ohne eine Herstellungserlaubnis zu besitzen. Hierfür gibt es bestimmte Regelungen und dies ist vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 22.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm