Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
Wenn Ihr Kind in einer Kita betreut wird und die Kosten für Sie nicht tragbar sind, können Sie gegebenenfalls eine Ermäßigung der Betreuungskosten beantragen.
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Basisinformationen
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, richtet sich die Höhe der Kita-Kosten nach Ihrem Einkommen.
Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung der Kita-Kosten beantragen. Ist der Antrag erfolgreich, werden Ihnen die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie können die Betreuungskosten nicht zahlen.
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Ablauf
- Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von 2 unterschiedlichen zuständigen Stellen:
- Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
- Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.
- Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
- Nach der Berechnung erhalten Sie den neuen Bescheid.
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Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).
- Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
- Gegebenenfalls: Bremen-Pass
- Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Zuständigkeit "Kita-Beitragsservice": Es gibt keine Fristen.
Zuständigkeit "Elternbeitragsstele": Zuschüsse für das laufende Kindergartenjahr können rückwirkend bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.) beantragt werden. (Gilt ab August 2026)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich vom vollständigen Vorliegen der erforderlichen Unterlagen ab.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 07.07.2026