Verfahren

Die Erstattung der nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen richtet sich nach einem jährlich festgesetzten Prozentsatz. Dieser orientiert sich am Verhältnis der freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen zur übrigen Wohnbevölkerung des Landes. Den aktuellen Prozentsatz erfragen Sie bitte unter der Rufnummer 0421 36110537.