Abgabe des Antrags auf Steuerentlastung bei
- Aufnahme ins Steuerlager: mit der monatlichen Steuererklärung
- Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland: bis zum 10. Tag des 2. Monats, der auf den Entlastungsabschnitt folgt
- Vernichtung kaffeehaltiger Waren: mindestens 1 Woche vor Vernichtung unter Angabe des Zeitpunktes und des Ortes der Vernichtung und der Art und Menge der kaffeehaltigen Waren
Es kann keine Bearbeitungsdauer angegeben werden.
gebührenfrei
Aktualisiert am 22.07.2025