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Erteilung einer Arbeitsstellengenehmigung Bauen und Immobilien

  • Basisinformationen

    Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

    Zum Vorbehaltsnetz gehören:

    • namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (siehe "Weitere Informationen)
    • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.

    Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:

    • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
    • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen.)

    Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt (ehem. Stadtamt) zu richten.

    Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare".

    Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.

    Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.

    Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Formulare".

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

    • Verkehrszeichenpläne, der Örtlichkeit entsprechend im Maßstab 1:500 oder - sofern für Örtlichkeit ausreichend - Regelpläne
    • ggf. Umleitungsplan
  • Ablauf

    Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:

    • grundsätzlich 2 Wochen
    • 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
    • 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.

    Zur Prüfung des Antrags sind

    • ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
    • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und
    • ggf. erforderliche Umleitungspläne

    einzureichen.

    Weitere Hinweise

    • Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz  sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
    • Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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