Verfahren

Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:

  • grundsätzlich 2 Wochen
  • 3 Wochen bei Umleitungsmaßnahmen
  • 6 Wochen bei Änderungen an Lichtsignalanlagen.

Zur Prüfung des Antrags sind

  • ein vollständig ausgefüllter Antrag sowie
  • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne und
  • ggf. erforderliche Umleitungspläne

einzureichen.

Weitere Hinweise

  • Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz  sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
  • Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.