Erweiterung der Rechte in einer Pilot:innenlizenz LAPL, SPL oder BPL um eine neue Luftfahrzeugklasse, -Muster oder -Gruppe
Sie können Ihre Pilot:innenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) um weitere Klassen, Muster oder Gruppen erweitern lassen, wenn Sie eine Zusatzausbildung unternommen haben.
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Basisinformationen
Mit einer Pilot:innenlizenz können unterschiedliche Luftfahrzeugklassen, -Muster oder -Gruppen geflogen werden. Sie können nach einer Ausbildung bei einer Flugschule Ihre Rechte erweitern:
- Bei LAPL(A)
- Reisemotorsegler (TMG)
- Einmotoriges Flugzeug mit einem Piloten (SEP)
- Bei LAPL(H)
- Einmotoriges Hubschraubermuster bis 2 Tonnen MTOM
- Bei SPL
- Segelflugzeuge
- Reisemotorsegler (TMG)
- Bei BPL
- Verschiedene Gruppen Heißluftballone
- Gasballone
- Heißluftballone
Voraussetzungen
Sie müssen eine Ausbildung in einer Flugschule unternehmen und eine Prüfung bestehen.
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Ablauf
- Sie stellen einen Antrag per E-Mail.
- Zusammen mit dem Antrag schicken Sie auch die erforderlichen Nachweise mit.
- Im Anschluss erhalten Sie per Post die neue Pilot:innenlizenz mit den eingetragenen Rechten.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
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Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Ausbildungsnachweis der Flugschule oder des Fluglehrers
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz bei Erwerb einer Berechtigung für Reisemotorsegler (TMG) bei SPL-Lizenzen
- Prüfungsprotokoll über die praktische Prüfung oder Befähigungsüberprüfung
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Woche bis 2 Wochen
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 07.04.2026