Sie können eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft gründen. Die Anmeldung muss elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch eine Notarin oder einen Notar erfolgen.
Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden.
Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
Rechtsbehelf: Wenn Ihr Antrag auf Eintragung einer Europäischen Genossenschaft abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.
Wird die Genossenschaft bei einer Notarin oder einem Notar gegründet, fallen Notarkosten an, die vom Vermögen der Genossenschaft oder von den Umständen des Einzelfalls abhängen:
Beträgt der Wert der Genossenschaft beispielweise EUR 50.000,00, belaufen sich die Kosten auf mindestens EUR 330,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Bei einem Wert von EUR 250.000,00 betragen die Kosten mindestens EUR 1.070,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Für die Anmeldung der neuen Genossenschaft zum Genossenschaftsregister fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Beglaubigung und die Erzeugung einer XML-Strukturdatei an. Diese belaufen sich in der Regel auf EUR 134,40. Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Anmeldungen der Umwandlung bei den bisherigen Gesellschaften oder Genossenschaften an. Diese betragen grundsätzlich jeweils EUR 87,50. Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Ersteintragung einer SCE 315,00 € + Bereitstellungsgebühr 105,00 €, zusätzlich Eintragung jede Prokura 60,00 € + Bereitstellungsgebühr 20,00 € und Errichtung einer Zweigniederlassung 90,00 € + Bereitstellungsgebühr 20,00 €
Ersteintragung einer SCE aufgrund Umwandlung 540,00 € + Bereitstellungsgebühr 180,00 €, zusätzlich Eintragung jede Prokura 60,00 € + Bereitstellungsgebühr 20,00 € und Errichtung einer Zweigniederlassung 90,00 € + Bereitstellungsgebühr 20,00 €
Verschmelzung einer SCE 450,00 € + Bereitstellungsgebühr 150,00 €
Umwandlung einer SCE 540,00 € + Bereitstellungsgebühr 180,00 €.
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.
Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Aktualisiert am 12.08.2026