Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?
Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung oder einem Rückschnitt von Bäumen bzw. Gebüsch folgendes beachten:
In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres gilt das sogenannte "Sommerfällverbot". Es dürfen Bäume, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, gefällt oder gerodet werden. Zulässig ist ein Form- und Pflegeschnitt (z.B. einer Gartenhecke).
Wichtiger Hinweis: In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist ein Antrag bei der Naturschutzbehörde zu stellen.
Formulare
Formloser Antrag auf Befreiung vom Sommerfällverbot Antragsvordruck als HilfestellungAktualisiert am 21.10.2025