Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.
Antragsverfahren bei Ausstellung einer Fahrerkarte
Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
Bei einem Verlust der Fahrerkarte ist die Abgabe einer eisdesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
nach der Fotomustertafel
bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Aktualisiert am 31.01.2025