Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Erfahren Sie hier mehr über die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.
Am 02.12.2020 ist das geänderte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die EU Richtlinie 2018/645 zur Änderung der sog. "Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie" aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab dem 23.Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein ab.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch für ausländische EU-Führerscheine ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nicht möglich war.
Persönliche Antragstellung
Bei Ausstellung eines Ersatzes für den Fahrerqualifizierungsnachweis ist zusätzlich eine Erklärung über den Verlust oder Diebstahl abzugeben
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36,00 EUR bis 52,80 EUR je nach Antragsart
2 bis 3 Wochen bis zur Übersendung des neuen Fahrerqualifikationsnachweises
Aktualisiert am 30.09.2025