Verfahren

  1. Die Schule meldet Schüler:innen an.
  2. Tickets (möglichst Sammeltickets, aber auch Einzelfahrscheine möglich) werden für die Schüler:innen gekauft.
  3. Die Schule/ Lehrkraft reicht die Tickets gesammelt mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Behörde ein.
  4. Die Senatorin für Kinder und Bildung erstattet der schule/ der Lehrkraft die Fahrtkosten.