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Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Berechtigte beantragen

Wenn Sie oder eine Angehörige oder nahestehende Person durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren.

  • Basisinformationen

    Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

    Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

    Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.

    Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

    • die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
    • den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
    • die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
    • die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
    • die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

    Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

    Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

    Beachten Sie: ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnes-Beeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
    • Oder Sie sind eine angehörige oder nahestehende Person eines auf diese Art und Weise geschädigten Menschen
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten
      oder
    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

    oder

    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
  • Ablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Benötigte Unterlagen

    • Keine.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

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