Verfahren

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob Sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fischerei-Gebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Rechtsgrundlagen