Verfahren

  • Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Schülerinnen und Schülern wird vor der Einschulung oder während des späteren Schulbesuchs auf Antrag der jeweiligen Schule nach Beratung mit der Leitung für unterstützende Pädagogik, der Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls des zuständigen Gesundheitsamtes in Verantwortung der Fachaufsicht durchgeführt.
  • Das Verfahren wird durchgeführt, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf erstmalig festgestellt wird und wenn Hinweise für eine Änderung oder den Wegfall des Bedarfs vorliegen.
  • Der Antrag wird bei der Schulleitung der zuständigen Schule (oder bei dem vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf sozial-emotional bei der Leitung des zuständigen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums) gestellt, die den Antrag prüft und das Verfahren einleitet.
  • Durch eine Sonderpädagog:in wird das förderdiagnostische Gutachten erstellt.
  • Die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt eine Beteiligung der Erziehungsberechtigten und ein förderdiagnostisches Gutachten voraus.
  • Auf der Grundlage des förderdiagnostischen Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über den sonderpädagogischen Förderbedarf.
  • Sofern erforderlich, weist sie die Schülerin oder den Schüler einem Förderschwerpunkt und dem Förderort zu.
  • Diese Entscheidung ist im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu treffen.
  • Liegt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht vor, ist vor der endgültigen Entscheidung eine gemeinsame Beratung der an der schulischen Förderung der Schülerin oder des Schülers wesentlich Beteiligten und der Erziehungsberechtigten durchzuführen.
  • Die Erziehungsberechtigten können eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Ansprechpartner

  • Die jeweilige Schulleitung (in der Regel die Leitung für unterstützende Pädagogik) der Schule, die das Kind besucht
  • Gegebenenfalls das für die Schule zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ)

Rechtsbehelf

  • Widerspruchsverfahren