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Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie in Bremen den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen:
Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist:
Es gibt Ausnahmen, bei denen ein Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt wird. Ein Fischereischein kann ohne Fischereiprüfung erteilt werden an:
Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Bremen anerkannt.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Umzug nach Bremen (Wechsel des Hauptwohnsitzes) nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch können sie aber umgeschrieben werden.
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.
Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein in einem der drei BürgerServiceCenter beantragen. Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die Oberste Fischereibehörde in Bremen – den Senator für Wissenschaft und Häfen.
Persönliche Beantragung vor Ort:
Den Link zur Internetseite des Landesfischereiverbands Bremen finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Es kann, muss aber kein biometrietaugliches Passfoto sein.
oder Nachweis im Sinne des § 42 Abs. 3 BremFiG (vor dem 01.10.1991 ausgestellter Fischereischein mit einer Gültigkeit von mindestens drei zusammenhängenden Jahren)
Nur nötig für die Umschreibung bei Zuzug Bremen.
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64,00 EUR Erstausstellung Fischereischein
20,00 EUR Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)
Der Fischereischein ist unbefristet gültig.
Sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen.
Aktualisiert am 05.11.2025