Verfahren

Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein in einem der drei BürgerServiceCenter beantragen. Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die Oberste Fischereibehörde in Bremen – den Senator für Wissenschaft und Häfen.

Persönliche Beantragung vor Ort:

  • Sie müssen einen Termin vereinbaren. Termine können Sie online über diese Seite oder telefonisch unter der Nummer (0421) 361-88665 vereinbaren.
  • Sie stellen persönlich vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass).
  • sowie ein aktuelles Passfoto (ab dem 16. Lebensjahr).
  • sowie das Fischereischein-Prüfungszeugnis (oder Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent).
  • Minderjährige (ab 14 Jahren) können den Fischereischein auch ohne Anwesenheit der Eltern beantragen, sie benötigen nur zwingend einen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Eine Geburtsurkunde wird nicht akzeptiert, da explizit ein Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. 
  • Es findet eine Prüfung der Unterlagen statt.
  • Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird der Fischereischein sofort ausgehändigt. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim Landesfischereiverband Bremen abgelegt werden:
    • Grambker Heerstr. 141
      28719 Bremen
      Tel.: (0421) 6 44 99 94
      Fax (0421) 6 94 02 24

Den Link zur Internetseite des Landesfischereiverbands Bremen finden Sie unter „Weitere Informationen“ - „Wo kann ich mehr erfahren?“.

  • Weitere Informationen zum Fischereischein erhalten Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-88665.