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Förderung für den Heizungstausch beantragen

Wer seine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen möchte, kann noch bis zum 31.08.2025 Zuschüsse der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dafür beantragen.

  • Basisinformationen

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung, außerdem der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer:innen, Mieter:innen und Pächter:innen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).

    Wie wird gefördert?

    Die Fördersumme wird so bemessen, dass die Summe der Fördermittel, die von Dritten sowie vom Land für dieselbe Maßnahme gewährt werden, 60 % der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.

    Wer ist mein Ansprechpartner?

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH mit der Antragsbearbeitung im Rahmen dieser Förderrichtlinie beauftragt.

    Voraussetzungen

    • Die Förderung kann für bestehende Gebäude im Land Bremen unabhängig von ihrer Nutzungsart (Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung) gewährt werden. 
    • Es erfolgt der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder elektrischen Widerstandsheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen (wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre zurückliegt).
    • Über die ordnungsgemäße Stilllegung der Heizungsanlage wird eine Stilllegungsbescheinigung eines Fachbetriebes oder Entsorgungsbetriebes vorgelegt.
    • Eine Landesförderung nach dieser Richtlinie wird nur gewährt, wenn für die selbe Maßnahme eine Förderung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt und bewilligt wird.
    • Wichtig: Der Antrag auf Landesförderung und Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn muss als Erstes erfolgen und den Antragstellenden muss die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegen, bevor der Antrag auf Bundesförderung gestellt werden kann. Hintergrund ist das geänderte Antragsverfahren des Bundes, denn mit Erhalt der Förderzusage der KfW liegt der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns bei dieser Zusage. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung auf Landesförderung nicht mehr möglich.
  • Ablauf

    • Beantragen Sie die Förderung bei der BAB bevor Sie Ihren Antrag auf Bundesförderung stellen.  
      • Hintergrund ist das geänderte Antragsverfahren des Bundes, denn mit Erhalt der Förderzusage der KfW liegt der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns bei dieser Zusage. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung auf Landesförderung nicht mehr möglich.
    • Den Link zum Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen".
    • Senden Sie den Antrag per Post oder E-Mail an die BAB oder geben Sie den Antrag direkt dort ab (Domshof 14/15
      28195 Bremen)
  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
    Die Heizungstauschmaßnahme muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angaben.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Wo finde ich Informationen, z. B. zur Antragstellung, zu Voraussetzungen

    www.heizungstausch-bab.de

  • Wo finde ich die Antragsunterlagen?

    Auf der Internetseite www.heizungstausch-bab.de am Ende der Seite in der Dokumentenübersicht.

  • Wie bekomme ich direkt Kontakt zur BAB?

    Über die E-Mailadresse heizungstausch@bab-bremen.de

    Diese Anfragen gehen direkt zur Projektleitung. 

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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