zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Förderung für digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen beantragen

Förderung für digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen beantragen

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.

Die Beantragung von Förderungen für digitale Bildungsinfrastrukturmaßnahmen an Schulen war bis 16.05.2024 möglich.

  • Basisinformationen

    Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.

    Die Bewilligung der Zuwendung in Bremen erfolgt auf Grundlage der Förderberechtigung (Punkt 14) und der Förderfähigkeit der Maßnahmen (Punkt 12).

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Schulträger von Bremerhavener und Bremer Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft

  • Ablauf

    Antragsberechtigte wurden vorab über das Antragsverfahren und Fördervolumen informiert sowie mit Zugangsdaten zum Maßnahmen-Anmeldesystem (MAS) ausgestattet.

    Darüber hinaus kann eine Anfrage auf Prüfung eines Berechtigungsanspruch formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden. 

    Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen digital über das Maßnahmenanmeldesystem (MAS) sowie zusätzlich das Hauptantragsformular in postalischer Form.

    Es erfolgt ein Antragsbescheid. Der positive Bescheid enthält u. A. Informationen zur beschiedenen Zuwendungshöhe, dem Zeitraum und Verfahren für Mittelabrufe und zum Verwendungsnachweisprozess.

    Gegen diesen Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

    Mittelabrufe erfolgen per digitalem sowie postalischem Formular, sobald der Antragsbescheid nach einem Monat rechtskräftig geworden ist. 

    Die einmonatige Frist gemäß Rechtsbehelf des Bescheides kann durch einen Rechtsbehelfsverzicht verkürzt werden (Formular Rechtsbehelfsverzicht). Mittelabrufe können in diesem Fall sofort nach Zustellung eines positiven Antragbescheids erfolgen. Mehrfache Mittelabrufe bis zur Höhe der festgesetzten Zuwendungshöhe sind zulässig. Mittelabrufen muss das Formular Datenschutzerklärung beigefügt sein.  

    Nach positiver Prüfung eines Mittelabrufs wird die Auszahlung durch das Finanzmanagement der zuständigen Stelle angewiesen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Hauptantragsformular
    • Bestandsaufahme bestehender IT-Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand (Anlage A)
    • Tabellarische Darstellung der Maßnahmen-Daten inklusive Kurzbeschreibung (Anlage B)
    • Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT- Support nach § 6 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung (Anlage C)
    • Tabellarische Medienkonzepte der Schulen, die der Antrag als Letztempfänger betrifft (Pädagogisch-Technische-Einsatzkonzepte)
    • Medienkonzept des Schulträgers
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Keine Angabe.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Anträge für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule) können bis zum 16.05.2024 gestellt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Zeitangabe bezieht sich auf die durchschnittliche Bearbeitung von Antragstellung bis zu den ersten Mittelabrufen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 12.11.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm