Verfahren

Antragsberechtigte wurden vorab über das Antragsverfahren und Fördervolumen informiert sowie mit Zugangsdaten zum Maßnahmen-Anmeldesystem (MAS) ausgestattet.

Darüber hinaus kann eine Anfrage auf Prüfung eines Berechtigungsanspruch formlos bei der zuständigen Stelle gestellt werden. 

Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen digital über das Maßnahmenanmeldesystem (MAS) sowie zusätzlich das Hauptantragsformular in postalischer Form.

Es erfolgt ein Antragsbescheid. Der positive Bescheid enthält u. A. Informationen zur beschiedenen Zuwendungshöhe, dem Zeitraum und Verfahren für Mittelabrufe und zum Verwendungsnachweisprozess.

Gegen diesen Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Mittelabrufe erfolgen per digitalem sowie postalischem Formular, sobald der Antragsbescheid nach einem Monat rechtskräftig geworden ist. 

Die einmonatige Frist gemäß Rechtsbehelf des Bescheides kann durch einen Rechtsbehelfsverzicht verkürzt werden (Formular Rechtsbehelfsverzicht). Mittelabrufe können in diesem Fall sofort nach Zustellung eines positiven Antragbescheids erfolgen. Mehrfache Mittelabrufe bis zur Höhe der festgesetzten Zuwendungshöhe sind zulässig. Mittelabrufen muss das Formular Datenschutzerklärung beigefügt sein.  

Nach positiver Prüfung eines Mittelabrufs wird die Auszahlung durch das Finanzmanagement der zuständigen Stelle angewiesen.

Rechtsgrundlagen