Förderung für Kindertageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger Angebotsformen beantragen
Sie sind ein gemeinnütziger Elternverein in der Stadtgemeinde Bremen und möchten Zuschüsse zu Ihrer Finanzierung beantragen?
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Basisinformationen
Freie Träger können von den Stadtgemeinden finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Gelder sind dafür gedacht, neue Kindertageseinrichtungen zu bauen, bestehende Einrichtungen umzubauen oder zu erweitern. Außerdem sollen damit die laufenden Kosten für Personal und Ausstattung gedeckt werden.
Voraussetzungen
- Zuschüsse nur für Kitas in der Stadtgemeinde Bremen
- Rechtzeitige Antragstellung
- Erbringung von Eigenanteilen
- Orientierung der Elternbeiträge an städtischen Höchstbeiträgen
- Meldepflicht für aktuelle Belegungszahlen
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Ablauf
Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Beantragung
- Nutzen Sie den Online-Dienst.
- Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst hochladen.
- Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
- Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
- Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
- Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
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Benötigte Unterlagen
- Zuwendungsantrag
- Anlage 1a
- Anlage 1b
- Gruppenplan und Betreuungszeiten Grundschulkinder (falls zutreffend)
- Anlage 2
- Anlage 2.1
- Einnahmen und Eigenanteile
- Anlage 3a
- Belegungsnachweis Kinderliste 01.01.-31.07.
- Anlage 3b
- Belegungsnachweis Kinderliste 01.08.-31.12.
- Anlage 4
- Nachweis Personalstruktur
- Anlage BF
- Ausgleich von Mindereinnahmen durch Beitragsfreiheit
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Antragsfrist ist jeweils der 30.09. des Jahres.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.