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Förderung für Umweltbildung beantragen Abfall und Umweltschutz Finanzierung und Förderung

Sie sind Verantwortliche:r eines geförderten Lernortes aus dem Bereich der Umweltbildung und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

  • Basisinformationen

    Externe Lernorte aus dem Bereich Umweltbildung und globales Lernen mit bestehenden Kooperationsvereinbarungen können Anträge bei der zuständigen Stelle auf Zuwendung stellen.

    Zur Förderung ihrer Arbeit können die externen Lernorte / Bildungspartner:innen (gemäß einer Kooperationsvereinbarung) Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der zuständigen Stelle ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigung muss vorliegen.

  • Ablauf

    • Der / die Antragsteller:in reicht einen Antrag auf Zuwendung bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Landeskoordination prüft den Antrag inhaltlich und reicht ihn bei positivem Eindruck an das Referat Finanzmanagement als Vermerk zur weiteren Bearbeitung.
    • Das Referat Finanzmanagement prüft den Antrag aus finanzieller Sicht und gibt Rückmeldung an die Landeskoordinatorin.
    • Das Finanzmanagement schreibt den Bewilligungsbescheid und weist das Geld zur Auszahlung an.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag und Projektskizze

      Es muss eine Projektskizze zur Maßnahme vorgelegt und ein Finanzierungsplan erstellt werden.

      Diese Unterlagen müssen zusammen mit einem formlosen Antrag eingereicht werden.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.10.2025

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