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Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden beantragen

Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie noch bis zum 31.08.2025 beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen.

  • Basisinformationen

    Zum Schutz des Klimas und wegen der Endlichkeit fossiler Energien fördert das Land Bremen die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Ziel ist die dauerhafte erhebliche Senkung des Heizenergiebedarfs dieser Gebäude. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses.

    Gefördert werden:

    • Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden,
    • Hochwärmedämmende Fenster,
    • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems,,
    • Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem.

    Zudem werden Bauwillige, die mehrere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden Gebäude-Außenwände und -Dächer zusammenschließen, mit einem finanziellen Bonus zusätzlich belohnt.

    Die bremische Förderung kann neben der Bundesförderung in Anspruch genommen werden, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren Zuschuss- und Kreditprogrammen „Energieeffizient Sanieren“ anbietet.

    Voraussetzungen

    Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden und an Eigentumswohnungen, die:

    • sich im Land Bremen befinden, 
    • vor dem 1. Januar 1995 erbaut wurden,
    • ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen,
    • höchstens 12 Wohneinheiten haben.

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte).

    Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie vor Zugang des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen wurden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sind; ausgenommen hiervon ist die für die Projektvorbereitung und –beschreibung erforderliche Planung – die Einholung von Kostenvoranschlägen gilt nicht als Beginn des Vorhabens.

    Sofern Sie beabsichtigen, neben der Bremer Landesförderung auch eine Bundesförderung zu beantragen, beachten Sie hierzu bitte unbedingt auch den auf dieser Seite bereitgestellten Hinweis bei gleichzeitiger Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diesen finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wichtiger Hinweis bei gleichzeitiger Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)".

    Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen, die der anhängenden Förderrichtlinie und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen zu entnehmen sind

  • Ablauf

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Bewilligungsstelle) hat die „Bremer Modernisieren – BreMo GbR“ mit der Bearbeitung der Förderanträge beauftragt. Das anhängende Antragsformular für Ihr Vorhaben muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die folgenden Adressen geschickt werden:

    Für Vorhaben in der Stadt Bremen:

    Bremer Modernisieren - BreMo GbR
    Postfach 10 72 25
    28072 Bremen

    Tel. 0421 - 835888-22
    Di  bis Do von 10 bis 16 Uhr
    E-mail: bremen@bremo.info

    Für Vorhaben in der Stadt Bremerhaven:

    Bremer Modernisieren - BreMo GbR
    c/o 
    TARA Ingenieurbüro GmbH & Co. KG
    Teichgartenstraße 11
    26316 Varel

    Tel. 0471 - 95 89 100
    Di  bis Do von 10 bis 16 Uhr
    E-mail: bremerhaven@bremo.info

    Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhält der Antragsteller von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Zuwendungsbescheid. Sofern zuvor keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erteilt wurde, darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden.

    Weitere Hinweise

    Bei der Förderung handelt es sich teilweise um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss. Dem Förderantrag sind daher eine Berechnung der zu dämmenden Flächen sowie eine bemaßte Zeichnung/Skizze der Gebäudeflächen beizufügen. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht im Anhang eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Alternativ kann auch eine selbst erstellte Tabelle verwendet werden, sofern der Rechengang anhand der vorzulegenden Zeichnung/Skizze nachvollziehbar bleibt.

    Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushalts-/ Förderungsmittel.

    Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen.

    Die Förderrichtlinie, Ausführungsbestimmungen, Antragsunterlagen und weitere Dokumente finden Sie auf der Seite des Projektträgers. Der Link ist unter "Weitere Informationen" - "Homepage Bremo" abrufbar. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Flächenberechnung zur Förderung von Wärmeschutz

      anhand einer Excel-Tabelle

  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
    Das Vorhaben muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen in der Regel 2 Wochen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.11.2025

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