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Förderung von Dachbegrünungen beantragen

  • Abfall und Umweltschutz
  • Finanzierung und Förderung

Sie planen, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.

  • Basisinformationen

    Begrünte Dächer sind nicht nur schön, sie speichern Regenwasser, entlasten dabei die Kanalisation, sie kühlen die Umgebung, reduzieren Lärm und Luftschadstoffe, schützen das Dach und schaffen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Vor diesem Hintergrund unterstützt die senatorische Behörde mit Zuschüssen eine Begrünung von Dächern.

    Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen ab 10 m² bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung. Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Dächern im Zusammenhang mit einer Begrünung sind ebenfalls förderfähig.

    Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten einer Begrünung, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Fläche beträgt maximal 45 Euro.

    Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 15 cm oder einem Regenrückhalt von mindestens 70 % werden bis zu 30 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 6.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt in dem Fall maximal 50 Euro.

    Wird bei einer durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm eine die Biodiversität fördernde Bepflanzung bzw. Gestaltung vorgesehen (mindestens eine vielfältige Bepflanzung mit Blühdauer über die gesamte Vegetationszeit, weitere Möglichkeiten: „Anhügelungen“ mit Substrat, Nistmöglichkeiten für Insekten, etc.), so erhöht sich die Förderung um 5 Euro pro m² begrünter Fläche. Dieser Bonus beträgt maximal 1.500 Euro je Förderung je Grundstück.

    Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:

    • das zu begrünende Gebäude in Bremen oder Bremerhaven steht,
    • die Dachbegrünung mindestens 20 m² groß ist,
    • die Dachbegrünung eine Aufbauhöhe von mindestens 10 cm hat oder einen Regenrückhalt von 50%,
    • der Antragstellende Grund- und/oder Gebäudeeigentümer ist oder sonst dinglich verfügungsberechtigt (zum Beispiel Erbbauberechtigte beziehungsweise Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
    • die Maßnahme freiwillig ist, also keine gesetzliche Verpflichtung dafür besteht, zum Beispiel durch die Bremische Landesbauordnung oder eine  Auflage in der Baugenehmigung.mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
    • Die Dachbegrünung darf innerhalb von 10 Jahren nicht entfernt werden. Sonst muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Ablauf

    • Wenn Sie eine Dachbegrünung planen, können Sie sich vorher bei der Bremer Umwelt Beratung beraten lassen.
    • Dort bekommen Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
    • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
      • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung ein.
    • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind,  erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung der Förderung.
    • Nachdem die Begrünung fertigstellt wurde, legen Sie der Bremer Umwelt Beratung die Kostenbelege vor.
    • Danach wird die Förderung ausgezahlt.
    • Die Zuwendungsempfangenden werden verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

    Weitere Hinweise

    • Die Förderung der Begrünung von Dächern wird im Auftrag der senatorischen Behörde durch die Bremer Umwelt Beratung e.V. abgewickelt.
    • Dachbegrünungsvorhaben werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden.
    • Nicht gefördert werden Bauteile aus PVC und deren Einbau sowie Arbeitskosten von Eigenleistungen. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Grundstücksplan beziehungsweise Skizze mit den Abmessungen der geplanten Gründachfläche
    • Fotos des Ist-Zustands
    • Kostenvoranschlag
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
    Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
    Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.05.2026

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