Sie planen, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.
Begrünte Dächer sind nicht nur schön, sie speichern Regenwasser, entlasten dabei die Kanalisation, sie kühlen die Umgebung, reduzieren Lärm und Luftschadstoffe, schützen das Dach und schaffen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Vor diesem Hintergrund unterstützt die senatorische Behörde mit Zuschüssen eine Begrünung von Dächern.
Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen ab 10 m² bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung. Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Dächern im Zusammenhang mit einer Begrünung sind ebenfalls förderfähig.
Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten einer Begrünung, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Fläche beträgt maximal 45 Euro.
Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 15 cm oder einem Regenrückhalt von mindestens 70 % werden bis zu 30 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 6.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt in dem Fall maximal 50 Euro.
Wird bei einer durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm eine die Biodiversität fördernde Bepflanzung bzw. Gestaltung vorgesehen (mindestens eine vielfältige Bepflanzung mit Blühdauer über die gesamte Vegetationszeit, weitere Möglichkeiten: „Anhügelungen“ mit Substrat, Nistmöglichkeiten für Insekten, etc.), so erhöht sich die Förderung um 5 Euro pro m² begrünter Fläche. Dieser Bonus beträgt maximal 1.500 Euro je Förderung je Grundstück.
Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:
gebührenfrei
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Aktualisiert am 22.05.2026