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Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen beantragen

Sie sind ein Kita-Träger in der Stadtgemeinde Bremen und möchten die Kosten für die theoretische Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Quereinstiegsprogramms refinanziert bekommen?

  • Basisinformationen

    Die Zuwendung dient zur Deckung der angemessenen Kosten für die Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Quereinstiegsprogramms. Die Zuwendung umfasst

    • das Teilnahmeentgelt für den Unterricht,
    • die Prüfungsgebühren
      • (inklusive der Gebühren für einen Nachholtermin sowie der Gebühren für einen möglichen Wiederholungsversuch pro Teilnehmer:in) sowie
    • alle Unterrichts- und Lernunterlagen.

    Voraussetzungen

    Gefördert werden können theoretische Qualifizierungsmaßnahmen, die für eine Weiterqualifizierung von Personen mit fachnaher inländischer Vorqualifikation zur Gruppenleitung in einer Kindertagesstätte in Bremen im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung und den zeitlichen Aufbau geeignet sind. Die Einstufung nimmt das Referat 31 der senatorischen Behörde vor. Die „Eckpunktevereinbarung der Kita-Trägervertretungen mit dem Senator für Kinder und Bildung zur Personalgewinnung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der institutionellen Kindertagesbetreuung“ in der jeweils geltenden Fassung dient hierbei als Orientierung. 

    Gefördert werden kann eine solche theoretische Qualifizierungsmaßnahme für Personen 

    a) mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss im Haupt- oder Nebenfach Pädagogik - Diplom- (Universität) - Magister- (Universität) - Diplom (FH) - Masterabschlüsse - Bachelorabschlüsse - Lehrkräfte mit Abschluss: 1. Staatsexamen, Bachelor, Master 
    Der Universitäts- oder Fachhochschulabschluss muss an einer Universität oder Fachschule in Deutschland erworben worden sein oder bei einem im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt worden sein.

    b) mit einem fachnahen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder einer der nachfolgenden Berufsausbildungen 

    • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut oder -therapeutin 
    • Diakon oder Diakonin 
    • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin 
    • Hebammen/ Entbindungspfleger oder Entbindungspflegerin 
    • Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Kinderkrankenpflegerin 
    • Kunstpädagoge oder Kunstpädagogin 
    • Logopäde oder Logopädin 
    • Motopäde oder Motopädagogin 
    • Musikpädagoge oder Musikpädagogin 
    • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin 
    • Sportpädagoge oder Sporttherapeutin 
    • Theaterpädagoge oder Theaterpädagogin 

    Der Universitäts- oder Fachhochschulabschluss muss an einer Universität oder Fachschule in Deutschland erworben worden sein oder bei einem im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt worden sein. Die Einordnung der fachlichen Nähe dieses Universitäts- oder Fachholschulabschlusses obliegt der senatorischen Behörde. 

    c) mit einem Abschluss als 

    • staatlich anerkannter Kinderpfleger oder staatlich anerkannte Kinderpflegerin 
    • sozialpädagogische Assistenz 
    • Sozialassistenz, 

    sofern sich die Person zuvor in 5-jähriger Praxis in einer Kindertageseinrichtung bewährt und regelmäßig an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat sowie als überdurchschnittlich befähigt beurteilt wurde.

    Es werden Mittel für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die den Zweck der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen erfüllen. Die hiermit geförderten Angebote müssen den inhaltlichen Zielsetzungen der §§ 22, 22a und 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie der §§ 10 und 10a des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG) entsprechen. 
    Damit eine Förderung erfolgen kann, muss der zur Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme ausgewählte Bildungsträger die Voraussetzungen als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung gemäß § 4 des Weiterbildungsgesetzes (WBG) erfüllen.
    Der Bildungsträger muss gewährleisten, dass die Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme innerhalb der Stadtgemeinde Bremen erfolgt. 
    Förderfähig sind Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung im Förderzeitraum gesichert ist. Maßnahmen unter einem Gesamtvolumen von 500 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

  • Ablauf

    Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Beantragung

    • Registrieren Sie sich für das Zuwendungsportal. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen". 
    • Nutzen Sie nach erfolgreicher Registrierung den Online Dienst. Den Link dorthin finden Sie unter „Online Services“.
    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst hochladen.
    • Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
    • Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
    • Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
    • Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Über die Frist des vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens werden die Kita-Träger über den E-Mail-Verteiler der AG nach § 78 SGB VIII informiert.
    Die teilnehmenden Kita-Träger werden vom Zuwendungsreferat über die Frist zur Einreichung der Zuwendungsanträge in der Regel per E-Mail informiert.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.06.2026

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