Sie sind ein Kita-Träger in der Stadtgemeinde Bremen und möchten die Kosten für die theoretische Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Quereinstiegsprogramms refinanziert bekommen?
Die Zuwendung dient zur Deckung der angemessenen Kosten für die Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Quereinstiegsprogramms. Die Zuwendung umfasst
Gefördert werden können theoretische Qualifizierungsmaßnahmen, die für eine Weiterqualifizierung von Personen mit fachnaher inländischer Vorqualifikation zur Gruppenleitung in einer Kindertagesstätte in Bremen im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung und den zeitlichen Aufbau geeignet sind. Die Einstufung nimmt das Referat 31 der senatorischen Behörde vor. Die „Eckpunktevereinbarung der Kita-Trägervertretungen mit dem Senator für Kinder und Bildung zur Personalgewinnung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der institutionellen Kindertagesbetreuung“ in der jeweils geltenden Fassung dient hierbei als Orientierung.
Gefördert werden kann eine solche theoretische Qualifizierungsmaßnahme für Personen
a) mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss im Haupt- oder Nebenfach Pädagogik - Diplom- (Universität) - Magister- (Universität) - Diplom (FH) - Masterabschlüsse - Bachelorabschlüsse - Lehrkräfte mit Abschluss: 1. Staatsexamen, Bachelor, Master
Der Universitäts- oder Fachhochschulabschluss muss an einer Universität oder Fachschule in Deutschland erworben worden sein oder bei einem im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt worden sein.
b) mit einem fachnahen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder einer der nachfolgenden Berufsausbildungen
Der Universitäts- oder Fachhochschulabschluss muss an einer Universität oder Fachschule in Deutschland erworben worden sein oder bei einem im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt worden sein. Die Einordnung der fachlichen Nähe dieses Universitäts- oder Fachholschulabschlusses obliegt der senatorischen Behörde.
c) mit einem Abschluss als
sofern sich die Person zuvor in 5-jähriger Praxis in einer Kindertageseinrichtung bewährt und regelmäßig an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat sowie als überdurchschnittlich befähigt beurteilt wurde.
Es werden Mittel für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die den Zweck der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen erfüllen. Die hiermit geförderten Angebote müssen den inhaltlichen Zielsetzungen der §§ 22, 22a und 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie der §§ 10 und 10a des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG) entsprechen.
Damit eine Förderung erfolgen kann, muss der zur Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme ausgewählte Bildungsträger die Voraussetzungen als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung gemäß § 4 des Weiterbildungsgesetzes (WBG) erfüllen.
Der Bildungsträger muss gewährleisten, dass die Durchführung der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme innerhalb der Stadtgemeinde Bremen erfolgt.
Förderfähig sind Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung im Förderzeitraum gesichert ist. Maßnahmen unter einem Gesamtvolumen von 500 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Beantragung
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
Online-Portal des Quereinstiegsprogramms in Kindertagesstätten
Das Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren Mittelabruf zu dieser Förderung online in Anspruch zu nehmen.
gebührenfrei
Über die Frist des vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens werden die Kita-Träger über den E-Mail-Verteiler der AG nach § 78 SGB VIII informiert.
Die teilnehmenden Kita-Träger werden vom Zuwendungsreferat über die Frist zur Einreichung der Zuwendungsanträge in der Regel per E-Mail informiert.
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Aktualisiert am 01.06.2026