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Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen Steuern und Abgaben

Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

  • Basisinformationen

    Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

    Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

    Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

    Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
    • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
    • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ablauf

    • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgegeben werden.

    Weitere Hinweise

    Sie können den Kinderfreibetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Dort wird dieser aber nur bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" -"Wo kann ich mehr erfahren" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in den meisten Fällen der 31.07. des Folgejahres. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung zur Fristverlängerung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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