Verfahren

  • Die Freistellung wird bei der zuständigen Stelle beantragt.
  • Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.
  • Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer allgemeinbildenden Schule in Bremen ist zu beachten.