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Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Eine zusätzliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) benötigt, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
Wegen Anlage 11 FeV-Staat: siehe wegen des Umfanges hierzu im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11_120.html
Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.
Für diese Bescheinigungen gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die ärztliche Bescheinigung nicht älter als ein Jahr und die augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi / Mietwagen) sowie Bewerber der Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten immer bei jeder Ersterteilung der Fahrerlaubnis.
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres benötigen Busfahrer der Klassen D und D 1 dieses Gutachten zusätzlich bei jeder Verlängerung.
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres benötigen Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi / Mietwagen) dieses Gutachten zusätzlich bei jeder Verlängerung.
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
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Formular "augenärztliches Zeugnis" (pdf, 111.9 KB)
(nicht barrierefrei)
Formular "ärztliche Untersuchung" (pdf, 20.5 KB)
(nicht barrierefrei)
43,90 EUR Ersterteilung/Verlängerung
13,00 EUR Führungszeugnis
30,30 EUR Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein; inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei
Die Erlaubnis wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt.
Sie wird auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert.
4 Wochen bis 6 Wochen
Aktualisiert am 22.07.2025