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Führungszeugnis beantragen Ausweise und Dokumente

Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis" oder über den Button "Online erledigen". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.

  • Basisinformationen

    Sie benötigen für den Onlineantrag nur Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit der Ausweis-App. Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung. In wenigen Schritten haben Sie Ihr Führungszeugnis schnell und sicher beantragt. Das Führungszeugnis bekommen Sie per Post vom Bundesamt für Justiz zugeschickt. 

    Bürgerinnen und Bürger, welche mit Wohnsitz in Bremen gemeldet sind oder sich gewöhnlich in Bremen aufhalten, aber nicht der Meldepflicht unterliegen (z. B. wohnungslose Personen), können im Ausnahmefall, d.h. dass sie nicht über ein Smartphone verfügen, in den BürgerServiceCentern des Bürgeramtes ein Führungszeugnis beantragen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, ein Führungszeugnis online zu beantragen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgertelefon unter der 115 oder schriftlich an ein BSC. Dort wird für Sie eine Lösung gefunden.

    Das Bürgeramt leitet Ihren Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.

    Nationales Führungszeugnis (§30 BZRG)

    Das nationale Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird für private oder behördliche Zwecke ausgestellt.

    Erweitertes Führungszeugnis (§30a BZRG)

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur dann erforderlich, wenn es für eine berufliche ehrenamtliche oder sonstige kinder- und jugendnahe Tätigkeit benötigt wird. Es muss eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorliegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Der (beispielhafte) Hinweis der Stelle "Es wird bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen" genügt dabei ebenfalls den Anforderungen.
    Wird eine solche schriftliche Aufforderung nicht vorgelegt, darf der Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nicht entgegengenommen werden. 

    Europäisches Führungszeugnis (§30b BZRG)

    Bürger:innen die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Bisher konnten sie wählen, ob ihnen ein nationales oder ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden sollte. Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ist dieses Wahlrecht nun entfallen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bremen
    • Mindestalter: 14 Jahre
  • Ablauf

    Beantragern Sie Ihr Führungszeugnis schnell und einfach online beim Bundesamt für Justiz. Nur in Ausnahmefällen (wenn Sie kein Smartphone haben) ist eine Beantragung über die BürgerServiceCenter möglich.

    Online-Beantragung:

    • Nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Den Link finden Sie auf dieser Seite unter „Online Service“ – „Online-Antrag Führungszeugnis“ oder über den Button "Online erledigen"..
    • Sie benötigen dafür nur Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit der Ausweis-App.
    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung.
    • In wenigen Schritten haben Sie Ihr Führungszeugnis schnell und sicher beantragt.
    • Das Führungszeugnis bekommen Sie per Post vom Bundesamt der Justiz zugeschickt.

    Persönliche Beantragung:

    • Sie können ein Führungszeugnis an Ihrem Hauptwohnsitz oder an Ihrem Nebenwohnsitz beantragen. 
    • Dort müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen und können ein Führungszeugnis beantragen. 
    • Für ein erweitertes Führungszeugnis müssen Sie die schriftliche Anforderung der Stelle, die das Führungszeugnis haben möchte, mitbringen. 
    • Das BürgerServiceCenter leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter. Führungszeugnisse werden immer online beim Bundesamt für Justiz beantragt. Der Antrag über ein BSC bedeutet immer eine Verzögerung von einigen Tagen
    • Das Bundesamt für Justiz erstellt das Führungszeugnis und schickt es per Post an ihre Meldeadresse. Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Regel direkt an die Stelle, die es anfordert geschickt. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      z.B. Personalausweis oder Reisepass

    • Für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck oder Aktenzeichen
    • Für ein erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    13,00 EUR je Führungszeugnis

    Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, können ggf. zusätzliche Gebühren entstehen. Diese werden vom Bundesamt für Justiz (für Überbeglaubigung, z. Z. insg. 25 Euro) bzw. vom Bundesverwaltungsamt (für Apostille, z. Z. insg. 25 Euro) separat erhoben. Einen Link mit weiterführenden Hinweisen des Bundesamts für Justiz finden Sie unter "Weitere Informationen" ("Führungszeugnis im Ausland verwenden").
    Zahlung im Moment nur mit Kreditkarte möglich.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Wochen bis 4 Wochen für (erweitertes) Führungszeugnis.
    4 Wochen bis 6 Wochen für europäisches Führungszeugnis.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.11.2025

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